Aktiv gegen sexualisierte Gewalt

Bitte zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen. 

Im Kirchenkreis Dinslaken haben wir im Rahmen der Erstellung unseres Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt (Downloadmöglichkeit) spezielle Ansprechpersonen, sogenannte Vertrauenspersonen, benannt.
Sie stehen für alle Fragen zur Verfügung, die  sexualisierte Gewalt oder die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmungsrechte von Kindern und anderen Schutzbefohlenen betreffen. Die Vertrauenspersonen sind erste Anlaufstelle für Fragen zu Mitteilungs- und Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt.

Wir sind die Ansprechpartnerinnen für die drei Abteilungen „Kirchenkreis, Diakonie und Ev. Kinderwelt“.

Für Kirchenkreis und Gemeinden

Nicole Seidenstücker

Tel: 0163/5160683

Mail

Für das Diakonische Werk

Julia Glettenberg

Tel: 0159/06335185

Mail

Für die Evangelische Kinderwelt

Stefanie Dahlmann

Tel: 0151/55312587

Mail

Diakonisches Werk Dinslaken

Download des Schutzkonzeptes im
Ev. Kirchenkreis Dinslaken

Rahmenbedingungen

In unserer Landeskirche, der Evangelischen Kirche im Rheinland, gelten konkrete Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt/Missbrauch. Es gibt klare Verfahrenswege und Hilfen für Betroffene. (Hier finden Sie Informationen und Kontakte aus der Ev. Kirche im Rheinland.)

Die Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung in der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung bietet Betroffenen vertrauliche Beratung an. Ansprechpartnerin Claudia Paul ist unter Tel. 0211 3610-312 erreichbar. Claudia Paul ist auch für Intervention und gemeinsam mit Juliane Arnold für Prävention zuständig.

In der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVVS) bei der Diakonie RWL ist Teresa Thater Ansprechpartnerin für Betroffene, die Anträge auf Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids stellen möchten. Erreichbar ist sie unter Tel. 0211 6398-494.

Die Meldestelle im Landeskirchenamt ist erreichbar unter Tel. 0211 4562-602 und per Mail an meldestelle@ekir.de. Für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende besteht nach dem Kirchengesetz Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt.

Infobox

Was ist sexualisierte Gewalt?

Nach dem Anfang 2021 in Kraft getretenen Kirchengesetz handelt es sich bei einer Verhaltensweise um sexualisierte Gewalt, „wenn ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Sexualisierte Gewalt kann verbal, nonverbal, durch Aufforderung oder durch Tätlichkeiten geschehen. Sie kann auch in Form des Unterlassens geschehen, wenn die Täterin oder der Täter für deren Abwendung einzustehen hat“