Aktiv gegen sexualisierte Gewalt
Bitte zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen.
Im Kirchenkreis Dinslaken haben wir im Rahmen der Erstellung unseres Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt spezielle Ansprechpersonen, sogenannte Vertrauenspersonen benannt.
Sie stehen für alle Fragen zur Verfügung, die sexualisierte Gewalt oder die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmungsrechte von Kindern und anderen Schutzbefohlenen betreffen. Die Vertrauenspersonen sind erste Anlaufstelle für Fragen zu Mitteilungs- und Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt.
Wir sind die Vertrauenspersonen für die Abteilungen „Kirchenkreis, Diakonie, Ev. Kinderwelt“ und für die Kirchengemeinden im Kirchenkreis Dinslaken.
Was ist sexualisierte Gewalt?
Nach dem Anfang 2021 in Kraft getretenen Kirchengesetz handelt es sich bei einer Verhaltensweise um sexualisierte Gewalt, „wenn ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Sexualisierte Gewalt kann verbal, nonverbal, durch Aufforderung oder durch Tätlichkeiten geschehen. Sie kann auch in Form des Unterlassens geschehen, wenn die Täterin oder der Täter für deren Abwendung einzustehen hat“
Diakonisches Werk Dinslaken
Schutzkonzepte sollen dazu beitragen, dass alle Menschen im Wirkungskreis von Kirche und Diakonie vor Grenzverletzungen und Gewalt geschützt werden.
Download des Schutzkonzeptes des Ev. Kirchenkreises Dinslaken
Schulungen für Mitarbeitende in Diakonie, Kinderwelt und Kirchenkreis
https://umfrage.ekir.de/praeventionsschulungkompaktplus2024
Anmeldungen bitte mit Angabe des gewünschten Termins über den obengenannten Link, per E-Mail an nicole.seidenstuecker@ekir.de oder telefonisch an 0163-5160683
Wir schützen und übernehmen Verantwortung
- Vernachlässigung und Gewalt, insbesondere sexualisierte
Gewalt werden nicht toleriert. - Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat oberste
Priorität. - Wir haben das Wohl von Schutzbefohlenen im Blick.
Dazu gehören zum Beispiel Erwachsene, die psychische
und/oder physische Beeinträchtigungen haben oder sich
in unseren Angeboten, in der Beratung oder Seelsorge
hilfesuchend an uns wenden.
Wir handeln und beugen vor
- Wir gehen aktiv gegen jede Form von sexualisierter
Gewalt vor. - Wir reden offen über das Thema „sexualisierte Gewalt“.
Es wird nichts bagatellisiert und es wird nicht weggeschaut.
So soll sexualisierte Gewalt verhindert bzw. möglichst
frühzeitig erkannt und gestoppt werden. - Unsere Schutzkonzepte sollen dazu beitragen, dass alle
Menschen im Wirkungskreis von Kirche vor Grenzverletzungen
und Gewalt geschützt werden. - Alle Mitarbeitenden werden regelmäßig geschult, damit
wir eine noch stärkere Sensibilisierung für das Thema
erreichen. - Durch Interventionspläne und Meldepflichten geben wir
allen Mitarbeitenden Handlungssicherheit.
Rahmenbedingungen
In unserer Landeskirche, der Evangelischen Kirche im Rheinland, gelten konkrete Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt/Missbrauch. Es gibt klare Verfahrenswege und Hilfen für Betroffene. (Hier finden Sie Informationen und Kontakte aus der Ev. Kirche im Rheinland.)
Die Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung in der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung bietet Betroffenen vertrauliche Beratung an. Ansprechpartnerin Claudia Paul ist unter Tel. 0211 -4562391 erreichbar. Claudia Paul ist auch für Intervention und gemeinsam mit Juliane Arnold für Prävention zuständig.
In der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVVS) bei der Diakonie RWL ist Teresa Thater Ansprechpartnerin für Betroffene, die Anträge auf Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids stellen möchten. Erreichbar ist sie unter Tel. 0211 6398-494.
Die Meldestelle im Landeskirchenamt ist erreichbar unter Tel. 0211 4562-602 und per Mail an meldestelle@ekir.de. Für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende besteht nach dem Kirchengesetz Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt.