Aktiv gegen sexualisierte Gewalt

Bitte zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen. 

Im Kirchenkreis Dinslaken haben wir im Rahmen der Erstellung unseres Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt spezielle Ansprechpersonen, sogenannte Vertrauenspersonen benannt.
Sie stehen für alle Fragen zur Verfügung, die  sexualisierte Gewalt oder die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmungsrechte von Kindern und anderen Schutzbefohlenen betreffen. Die Vertrauenspersonen sind erste Anlaufstelle für Fragen zu Mitteilungs- und Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt.

Wir sind die Vertrauenspersonen für die Abteilungen „Kirchenkreis, Diakonie, Ev. Kinderwelt“ und für die Kirchengemeinden im Kirchenkreis Dinslaken.

 

Was ist sexualisierte Gewalt?

Nach dem Anfang 2021 in Kraft getretenen Kirchengesetz handelt es sich bei einer Verhaltensweise um sexualisierte Gewalt, „wenn ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Sexualisierte Gewalt kann verbal, nonverbal, durch Aufforderung oder durch Tätlichkeiten geschehen. Sie kann auch in Form des Unterlassens geschehen, wenn die Täterin oder der Täter für deren Abwendung einzustehen hat“

Vertrauenspersonen

Für Kirchenkreis und Gemeinden

Nicole Seidenstücker

Tel: 0163/5160683

Mail

Für das Diakonische Werk

Julia Glettenberg

Tel: 0159/06335185

Mail

Für die Evangelische Kinderwelt

Stefanie Dahlmann

Tel: 0151/55312587

Mail

Für Kirchenkreis und Gemeinden

Ralph-Rüdiger Penczek

Tel: 0157/57312946

Mail

Diakonisches Werk Dinslaken

Schutzkonzepte sollen dazu beitragen, dass alle Menschen im Wirkungskreis von Kirche und Diakonie vor Grenzverletzungen und Gewalt geschützt werden.

Download des Schutzkonzeptes des Ev. Kirchenkreises Dinslaken

 

 

 

 

 

Schulungen für Mitarbeitende in Diakonie, Kinderwelt und Kirchenkreis

https://umfrage.ekir.de/praeventionsschulungkompaktplus2024

Anmeldungen bitte mit Angabe des gewünschten Termins  über den obengenannten Link, per E-Mail an nicole.seidenstuecker@ekir.de oder telefonisch an 0163-5160683


 


 


 

Wir schützen und übernehmen Verantwortung

  • Vernachlässigung und Gewalt, insbesondere sexualisierte
    Gewalt werden nicht toleriert.
  • Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat oberste
    Priorität.
  • Wir haben das Wohl von Schutzbefohlenen im Blick.
    Dazu gehören zum Beispiel Erwachsene, die psychische
    und/oder physische Beeinträchtigungen haben oder sich
    in unseren Angeboten, in der Beratung oder Seelsorge
    hilfesuchend an uns wenden.

Wir handeln und beugen vor

  • Wir gehen aktiv gegen jede Form von sexualisierter
    Gewalt vor.
  • Wir reden offen über das Thema „sexualisierte Gewalt“.
    Es wird nichts bagatellisiert und es wird nicht weggeschaut.
    So soll sexualisierte Gewalt verhindert bzw. möglichst
    frühzeitig erkannt und gestoppt werden.
  • Unsere Schutzkonzepte sollen dazu beitragen, dass alle
    Menschen im Wirkungskreis von Kirche vor Grenzverletzungen
    und Gewalt geschützt werden.
  • Alle Mitarbeitenden werden regelmäßig geschult, damit
    wir eine noch stärkere Sensibilisierung für das Thema
    erreichen.
  • Durch Interventionspläne und Meldepflichten geben wir
    allen Mitarbeitenden Handlungssicherheit.

Rahmenbedingungen

In unserer Landeskirche, der Evangelischen Kirche im Rheinland, gelten konkrete Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt/Missbrauch. Es gibt klare Verfahrenswege und Hilfen für Betroffene. (Hier finden Sie Informationen und Kontakte aus der Ev. Kirche im Rheinland.)

Die Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung in der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung bietet Betroffenen vertrauliche Beratung an. Ansprechpartnerin Claudia Paul ist unter Tel. 0211 -4562391 erreichbar. Claudia Paul ist auch für Intervention und gemeinsam mit Juliane Arnold für Prävention zuständig.

In der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVVS) bei der Diakonie RWL ist Teresa Thater Ansprechpartnerin für Betroffene, die Anträge auf Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids stellen möchten. Erreichbar ist sie unter Tel. 0211 6398-494.

Die Meldestelle im Landeskirchenamt ist erreichbar unter Tel. 0211 4562-602 und per Mail an meldestelle@ekir.de. Für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende besteht nach dem Kirchengesetz Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt.