„Was vergangen ist, ist vergangen, und du weißt nicht,
was die Zukunft dir bringen mag.
Aber das Hier und Jetzt, das gehört dir.“

Saint Exupery

Übergangswohnen nach Haftentlassung

Kontakt

Übergangswohnen nach Haftentlassung

Diakonisches Werk im Ev. Kirchenkreis Dinslaken
Lippestr. 25
46562 Voerde

Tel: 0159-06801766
Fax: 02064 – 4347 -39
E-Mail schreiben

 

Teamkoordinatorin

Kerstin Thrun

Mobil: 0176 – 56718297

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Team

Danny Kruck

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Christian Philipp

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Matthias Baumann

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Unser Angebot

Unser Angebot der ambulanten Wohngemeinschaft richtet sich an Suchterkrankte und/oder psychisch Erkrankte Männer, die zurzeit inhaftiert sind, oder unmittelbar ohne eigenen Wohnraum entlassen wurden.
Um diese soziale Notlage zu bewältigen, bieten wir schon vor der Haftentlassung erste Kontakte innerhalb der JVA an.

Unsere ambulante Wohngemeinschaft „Haus Friedrichsfeld“  bietet Platz für 5 haftentlassene Männer.

Der Platz in der ambulanten Wohngemeinschaft bietet Ihnen die Möglichkeit der direkten Anbindung an das Ambulant begleitete Wohnen. Das schafft eine unterstützende Möglichkeit zur Wiedereingliederung und die stabilisierende Anbindung an ein fachliches und soziales Netzwerk. Ziel ist es, durch die Unterstützung wieder ein selbst bestimmtes Leben führen zu können.

Voraussetzungen für den Einzug

  • Aktuelle Inhaftierung oder unmittelbare Entlassung aus der Haft
  • Schriftliches Bewerbungs- bzw. Motivationsschreiben, warum Sie einziehen möchten und welche Ziele Sie haben
  • Psychische- und/oder Suchterkrankung
  • Bereitschaft zur Anbindung an einen Facharzt/eine Fachärztin
  • Bereitschaft zur Vorlage des Urteils zur Haftvollstreckung
  • Der Wille und die Bereitschaft, abstinent Leben zu wollen (Substitution ausgenommen)
  • Bereitschaft zur Teilnahme an tagestrukturierenden Maßnahmen
  • Anerkennung des Konzeptes und der Hausregeln

Wohnausstattung und Kosten

Die Wohngemeinschaft ist vollmöbliert ausgestattet und bietet für 5 Personen Platz auf 270qm. Sie bewohnen ein privates Zimmer. Weitere Räumlichkeiten wie Küche, Bäder, Wohnzimmer, Wintergarten, Garten, Waschküche sowie Sportraum stehen zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung.

Die Miete orientiert sich an der anerkannten sozialrechtlichen Höchstgrenze der Stadt Voerde. Eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete ist bei Einzug zu leisten. Die Kosten der Unterkunft können durch das Sozialamt oder das Jobcenter (ALGII) übernommen werden. Im ALGI-Bezug müssen Sie für die Unterkunftskosten eigenständig aufkommen.

Weitere Unterstützungsangebote

  • Hilfe bei Antragsstellungen sowie Behördengängen
  • Kontaktaufnahme zur Schuldner-und Insolvenzberatung
  • Kontaktaufnahme zur Drogenberatung
  • Begleitung zu Fachärzt:innen
  • Anbindung an Freizeitangebote / tagesstrukturierende Maßnahmen
  • Unterstützung bei der beruflichen Orientierung
  • Krisenintervention
  • Lebenspraktische Hilfen
  • Angehörigenarbeit
  • individuelle Hilfestellung je nach Bedarf

Nutzungsdauer

Der Wohnplatz ist als Übergangsmöglichkeit konzipiert. Der Mietvertrag wird zunächst für ein Jahr geschlossen, kann aber bei Bedarf verlängert werden.