Das Recht auf Selbstbestimmung

Was, wenn die rechtsgeschäftlichen Dinge alleine nicht mehr zu schaffen sind? Wenn die eigenen Angelegenheiten wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst zu regeln sind, und keine Hilfen verfügbar sind, kann Ihnen das Betreuungsgericht unter strenger Prüfung der Erfordernisse einen rechtlichen Betreuer zur Seite stellen. Sie können sich selbst an das Gericht, die Betreuungsstelle oder an den Betreuungsverein wenden oder eine andere Person aus dem Familien- oder Bekanntenkreis kann den Bedarf für Sie melden.

Rechtliche Betreuung

Kontakt

Verein für Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften  im Diakonischen Werk
des Ev. Kirchenkreises Dinslaken e. V.

Haus der Kirche
Duisburger Str. 103
46535 Dinslaken

Tel.: 02064 – 4347 64
Fax: 02064 – 4347 69

Die Verwaltung erreichen Sie telefonisch:
Montag bis Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

Außenstelle Voerde
Ev. Familienberatungsstätte
Rönskenstr. 77
46562 Voerde
Montag  12.30 – 14.00 Uhr

Onlineberatung
In mit Computern ausgestatteten Beratungsräumen
in Gahlen, Spellen-Friedrichsfeld und Voerde
bieten wir Online-Beratung an.
Wie das geht, erfahren Sie HIER

Wir bieten auch die deutsche Gebärdensprache an!

Team

Teamleitung

Katrin Mengede

Tel: 02064 - 43 47-65

Mail

Verwaltung

Jennifer Dydowicz

Tel: 02064 - 43 47-64

Mail

Betreuerin

Heike Neuhaus

Tel: 02064 - 43 47-61

Mail

Betreuerin

Nadine Schmidt

Tel: 02064-4347-63

Mail

Betreuerin

Jutta Ermlich

Tel: 02064 - 43 47-62

Mail

Überblick

Die Mitarbeitenden des Betreuungsvereins im Diakonischen Werk Dinslaken führen rechtliche Betreuungen für Erwachsene im gesamten Kirchenkreis, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten nicht oder nur  teilweise selbst bewältigen können. Die Betreuer*innen verfügen über eine qualifizierte Ausbildung,  arbeiten im Team und können auf ein unterstützendes Netzwerk zurückgreifen. Der Verein ist staatlich anerkannt und Mitglied in der freien Wohlfahrtspflege.

  • Grundinformationen Rechtliche Betreuung
  • Rechtliche Betreuung als Ehrenamt
  • Unterstützung für ehrenamtliche Betreuer*innen
  • Gesprächskreis für ehrenamtliche Betreuer*innen
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Grundinformationen zur Rechtlichen Betreuung

Im Rahmen des Betreuungsgesetzes (BtG) kann unabhängig von der Geschäftsfähigkeit einer volljährigen Person im gerichtlichen Verfahren (BGB §1896) ein rechtlicher Betreuer bestellt werden. Der Betreuer vertritt den zu betreuenden Menschen in seinen rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten.
Das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen bleibt dabei insoweit gewahrt, dass die Wünsche und das Wohl des Betreffenden immer maßgeblich für jede zu treffende Entscheidung sind. Gegen den freien Willen desjenigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden. Der Betreuer unterstützt den Betreffenden, dessen Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen im Rahmen seiner Fähigkeiten zu gestalten. Den Mitarbeitenden im Diakonischen Werk liegt daran, im persönlichen und vertrauensvollen Kontakt die Interessen der betreuten Menschen zu vertreten.
Die zuständigen Betreuungsrichter*innen bestimmen den erforderlichen Umfang der Betreuung. Betreuer*innen dürfen nur innerhalb der vorgegebenen Aufgabenkreise (z. B. Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern) tätig werden.
Umfangreiche Betreuungen, die besonderes Fachwissen erfordern, werden meist von Berufsbetreuer*innen geführt. Die Mehrzahl der Betreuungen wird aber von Familienangehörigen oder ehrenamtlichen Betreuer*innen übernommen.
Für weitergehende Informationen zum Betreuungsrecht vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Rechtliche Betreuung als Ehrenamt

Ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer*innen und Betreuer*innen aus dem familiären Umfeld erhalten Unterstützung und Begleitung durch Fachkräfte.

Die Betreuungsarbeit als ehrenamtliche Tätigkeit erfordert Einfühlungsvermögen für die Situation des betreffenden Menschen, gesunden Menschenverstand bei der Ausübung der gesetzlichen Vertretung des Betreuten und auch die Bereitschaft, sich neue Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, z.B. bei der Ausübung der Vermögenssorge oder bei dem Aufbau einer persönlichen Beziehung zu dem betreuten Menschen.

Wenn Sie einen Menschen in einer schwierigen Lebenssituation persönlich begleiten wollen, seine Rechte und Pflichten vertreten wollen, sich ganz konkret für jemanden rechtswirksam einsetzen möchten und dabei Ihre lebenspraktischen Fähigkeiten einsetzen wollen, den Umgang mit Formularen, Ämtern und Institutionen nicht scheuen, dann freuen wir uns auf Ihr Engagement im Verein für Betreuungen e.V.

Für weitere Informationen zum Ehrenamt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gesprächskreis für ehrenamtliche Betreuer*innen

Alle Interessierten sind herzlich zum Gesprächskreis eingeladen.

Der Gesprächskreis bietet Ihnen die Möglichkeit sich mit anderen ehrenamtlichen Betreuer*innen  auszutauschen sowie Ihre aktuellen Fragen mit den hauptamtlichen Mitarbeitenden der örtlichen Betreuungsvereine zu besprechen.

Der Gesprächskreis findet in der Regel am ersten Donnerstag des Monats im Haus der Diakonie auf der Wiesenstraße 44, 46535 Dinslaken statt. Die aktuellen Termine finden Sie hier.

 

Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Wir informieren Sie über die Inhalte der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung, die Ihnen die Möglichkeit einer umfassenden Vorsorge bieten.

In Lebenslagen, in denen keine persönlichen Willensäußerungen mehr möglich sind (z.B. Krankheit, Unfall oder schwerer Pflegebedürftigkeit), kann so die Umsetzung Ihrer persönlichen Wünsche gewährleistet werden. Wir bieten Informationsveranstaltungen zum Thema an und bieten Ihnen im Einzelgespräch die Gelegenheit, sich umfassend und persönlich zu informieren.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

Unterstützung für ehrenamtliche Betreuer*innen

Damit Sie die gesetzlich geregelten Aufgaben der Betreuung bestmöglich wahrnehmen können,
bieten wir Ihnen umfassende Möglichkeiten der Unterstützung an.

– Begleitung und Unterstützung von Anfang bis Ende Ihrer Betreuung
– Fallbesprechung
– Fortbildungsangebote
– Austausch mit anderen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern
– Arbeitshilfen
– Übernahme von Vertretungsbetreuungen
– Haftpflicht- und Unfallversicherung im Ehrenamt
– Newsletter Querbe(e)t-Infobrief Ehrenamt

Den Querbe(e)t-Infobrief Ehrenamt können Sie bequem online lesen bzw. hier downloaden.

Vereinbaren Sie für weitere Informationen einen Termin mit uns.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.würde-bewahrer.de