Datenschutzgrundlagen und
–vereinbarungen

Der Datenschutz in der Kita dient dazu, die Persönlichkeitsrechte Ihres Kindes zu schützen. Wenn Einwilligungen in Datennutzungen erforderlich sind, entscheiden Sie im Interesse Ihres Kindes, ob Sie eine solche geben wollen oder nicht.

Datennutzung in der Kita

Grundsätzlich sind bestimmte Datennutzungen gemäß dem Datenschutz einer Kita auch ohne Einwilligung erlaubt. Hierzu gehört die Nutzung von personenbezogenen Daten, die für die Erbringung der Betreuung erforderlich sind.

Erlaubt ist die Erhebung folgender Daten:

· Name, Adresse und Geburtstag des Kindes
· Name, Adresse und Telefonnummer der Eltern
· Tetanusimpfung des Kindes
· Masernschutzimpfung des Kindes
· Kontaktinformationen des Hausarztes
· Krankheiten des Kindes, die der Einrichtung bekannt sein müssen

Die Datenschutzvereinbarungen der Ev. Kinderwelt werden in Kürze hier veröffentlicht.

Fotografieren in der Kita

Durch das Fotografieren in der Kita ist der Datenschutz direkt berührt, denn Bilder der Kinder gehören ebenfalls zu den personenbezogenen Daten. Hier gilt wieder: Es muss in jedem Fall eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.

Der Datenschutz in der Kita geht so weit, dass für jede konkrete Form, in der die Fotos gemacht und gezeigt werden, eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten abgegeben werden muss. Das bedeutet, dass nur berechtigte Personen auf dem Kita-Gelände fotografieren und filmen dürfen.

Konkrete Hinweise finden Sie unter folgendem Link, der die Datenschutzvereinbarungen für die Evangelische Kinderwelt enthält:

Die Datenschutzvereinbarungen der Ev. Kinderwelt werden in Kürze hier veröffentlicht.

Allgemeine Datenschutzhinweise

Die Allgemeinen Datenschutzhinweise des Ev. Kirchenkreises Dinslaken können Sie hier einsehen.