Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) äußert scharfe Kritik an dem aktuellen Referentenentwurf zur Neuregelung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG). Der Entwurf, der ab 2026 in Kraft treten soll, sieht eine Anpassung der Vergütungsstruktur vor, die nach Ansicht der BAGFW die finanzielle Situation der Betreuungsvereine in Deutschland weiter verschärfen wird.
„Die vorgesehenen Vergütungen gefährden die Arbeitsfähigkeit der Betreuungsvereine. Denn sie reichen nicht aus, um die strukturellen Defizite der Vereine zu beheben, die durch langjährige Unterfinanzierung entstanden sind“, betont Michael Groß, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. „Als Diakonie Deutschland haben wir eng mit der BAGFW zusammengearbeitet und gemeinsam im Oktober Stellungnahmen versendet und veröffentlicht. Unser aller Anstrengungen haben etwas gebracht: beim federführenden Bundesjustizministerium sind die Proteste sehr wohl und gut angekommen“, so Frau Dr. Mussgnug, Diakonie Deutschland.
Die gegenwärtige politische Lage schafft nun allerdings auch für das Thema Betreuervergütung ganz neue Rahmenbedingungen. In der noch verbleibenden Zeit bis zum Wahltag am 23.2. ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass das VBVG nicht zu den Vorhaben gehört, die noch oder gar in substantiell verbesserter Form durch den Bundestag gehen. Der Referentenentwurf und das Gesetzgebungsvorhaben wird damit am Ende der Legislaturperiode im Februar 2025 der sog. Diskontinuität anheimfallen und sich erledigen. Um sicherzugehen, dass die Betreuervergütung nach Auslaufen des Inflationsausgleichs Ende 2025 nicht wieder auf das Niveau von 2019 zurückfällt, gibt es nun die folgende Möglichkeit: Die Justizminister der Länder können im Bundesrat eine Gesetzgebungsinitiative einbringen, das Thema zeitnahe aufzugreifen und eine Regelung anzuschieben, die spätestens zum 1.1.2026 in Kraft treten müsste. Es gibt offenbar Länder, die die Not der Betreuungsvereine und Betreuer sehen und zu einer solche Initiative bereit sind.
Diese Möglichkeit greift das Aktionsbündnis „Vergütung rechtlicher Betreuung“ bei seiner Kundgebung am 28.11. auf. Es wird die Länder auffordern, eine solche Regelung zu initiieren und ab 2026 eine kostendeckende Vergütung für Betreuer sicherzustellen. So formuliert es auch der hier beigefügte Aufruf, den das Bündnis bei seiner Kundgebung der Vorsitzenden der Justizministerkonferenz, Kathrin Wahlmann, die Justizministerin von Niedersachsen, übergeben wird.